Finanzierungsvereinbarung Telematikzuschlag

Eine wichtige Grundlage für die Ausstattung der Krankenhäuser mit notwendigen Komponenten schafften der GKV-Spitzenverband und die DKG mit der Finanzierungsvereinbarung Telematikzuschlag.

Die Vereinbarung nach § 291a Absatz 7a SGB V wurde im September 2018 geschlossen. Mit dem PpSG wurde die Frist für den Rollout und damit verbundene Sanktionen verlängert. Zugelassene Krankenhäuser sind von Kürzungen bis zum 31. Dezember 2019 ausgenommen.

Die Vereinbarung regelt die krankenhausindividuelle Ermittlung eines Telematikzuschlags. Berücksichtigung findet die notwendige Ausstattung mit Hardware-Komponenten wie beispielsweise eHealth-Kartenterminals und Konnektoren sowie Anpassungen der bestehenden Infrastruktur und Primärsysteme. Weiterhin enthalten sind die Kosten im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur wie z. B. die Wartung der Komponenten und die Kosten für die notwendigen elektronischen Ausweise der Krankenhäuser und ihrer Ärzte (Secure Module Card Typ B und Heilberufsausweis).

Grundsätzlich wird von einer Ausstattung der Krankenhäuser auf Basis von eHealth-Komponenten ausgegangen, auch wenn entsprechende Konnektoren von der Industrie aktuell noch nicht lieferbar sind. Damit soll den Krankenhäusern ein zweistufiges und teureres Ausstattungsverfahren erspart bleiben. Bei den Konnektoren werden sowohl die für Praxen und kleinere Krankenhäuser entwickelten Ein-Box-Konnektoren berücksichtigt als auch sogenannte Rechenzentrums-Konnektoren. Die besonderen Anforderungen an die Rechenzentrums-Konnektoren sind Teil der Vereinbarung, da diese auch die Finanzierung der Feldtests für die medizinischen Anwendungen regelt. Diese Feldtests müssen auch von allen Anbietern von eHealth-Konnektoren durchlaufen werden.

Ermächtigte Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können in die Ausstattungs- und Betriebspauschalen des Krankenhauses aufgenommen werden, wenn gegenüber der zuständigen KV der Verzicht auf die Inanspruchnahme der dort vorgesehenen Finanzierung erklärt wird. Damit kann verhindert werden, dass Konnektoren für jeden ermächtigten Arzt angeschafft und gewartet werden müssen. Die derzeit verfügbaren Konnektoren sind noch nicht geeignet, um damit die medizinischen Anwendungen zu unterstützen, und können nur für das Einlesen der eGK verwendet werden. Diese sollen ohne Hardwaretausch aufgerüstet werden – ein Prozess, den Krankenhäuser einsparen könnten. Ob es längerfristig wirtschaftlicher ist, die Ambulanzen über die Konnektoren des Krankenhauses als Mandanten anzubinden und damit ein zentrales Wartungs- und Betriebskonzept umsetzen zu können, ist ebenfalls von Krankenhäusern zu überdenken.