Kernforderungen

Die Gesetzgebung für den Krankenhausbereich ist hoch komplex und zum Teil auch widersprüchlich. Grundlegenden Änderungsbededarf sieht der BDPK in folgenden Bereichen:

Unterfinanzierung der Krankenhäuser beseitigen!

Unsere Krankenhäuser in Deutschland arbeiten im europäischen Vergleich zu sehr niedrigen Kosten. Die durchschnittlichen Kosten für die Behandlung eines Krankenhauspatienten betrugen im Jahr 2014 in Deutschland 4.999 Euro, in Norwegen 7.687 Euro und in den Niederlanden 11.419 Euro. Günstiger als in Deutschland ist die stationäre Versorgung nur in Ländern wie Griechenland, Finnland, Portugal, Polen, Ungarn und Tschechien. Diese niedrigen Kosten werden in Deutschland jedoch nicht unerheblich durch die schon gewohnheitsübliche Unterfinanzierung der Betriebs- und Investitionskosten erzielt. Was gesamtgesellschaftlich wünschenswert sein mag, weil es den Anstieg der Gesundheitsausgaben insgesamt bremst, führt im Krankenhaus selbst zu einem enormen Rationalisierungsdruck, der nur durch Leistungszuwachs oder ein rigides Kostenmanagement beherrscht werden kann. Opfer dieser Entwicklung sind häufig auch die Mitarbeiter, die den Druck immer weniger aushalten, weil zwangsläufig auch die Personalkosten in ein enges Korsett gezwängt werden müssen.

Pflege aufwerten und Fachkräftemangel begegnen!

Die Attraktivität des Pflegeberufs muss durch flexible und klare Regelungen zur besseren Qualifikation und verantwortungsvollerer Leistung aufgewertet werden. Ärztliche und pflegerische Verantwortungsbereiche müssen stärker zusammenwachsen, die pflegerischen Tätigkeiten in stärkerem Maße aufgewertet werden (Subsumption). Gleichzeitig müssen Pflegekräfte von patientenfernen Tätigkeiten im Krankenhaus entlastet und die bestehende Diversifizierung und Arbeitsteilung berufsrechtlich nachvollzogen werden. Neue, im Krankenhaus bereits fest verankerte und hochqualifizierte Berufsbilder in der Pflege (OTA, ATA und CTA) müssen endlich berufsrechtlich anerkannt und rechtssicher ausgestaltet werden.

Qualität zum Maßstab machen!

Kliniken in privater Trägerschaft treten dafür ein, Krankenhausqualität mehrdimensional zu messen, zu vergleichen und zu verbessern. Dazu müssen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitätsparameter herangezogen, verglichen und veröffentlicht werden. Die derzeitige Praxis, Qualität vor allem durch die Vorgabe von Strukturqualitätsmerkmalen in Form von Personaluntergrenzen, Mindestmengen, Abteilungsstrukturen (bspw. für Krankenhäuser, die Notaufnahmen betreiben) zu definieren, wird dem Ziel wirklicher Qualitätsverbesserung nicht gerecht.

Planungsrelevante Qualitätsindikatoren sind sinnvoll, erfordern aber eine konsequente Anwendung durch die Planungsbehörden. Dies verlangt nach einem offenen und transparenten Verfahren, das die aus den Qualitätsergebnissen abgeleiteten Planungsentscheidungen nachvollziehbar und überprüfbar macht.

Überlegungen zur qualitätsorientierten Vergütung stellen die Königsdisziplin des angewandten
Qualitätsmanagements dar. Solche Verfahren sind durchaus sinnvoll, setzen aber voraus, dass der Umgang mit Qualitätsdaten routiniert und manipulationssicher erfolgt.

Der mündige Patient, der sein Recht zur freien Krankenhauswahl wahrnehmen will, benötigt zur Orientierung auch verständliche und vollständige Informationen über die Qualität in der Einrichtung seiner Wahl. Insoweit ist eine faire, qualitätsorientierte Bewertung auch ein sinnvolles Instrument des Wettbewerbs – in einem größeren Umfang jedenfalls, als es wechselhafte politische Regulationen und starre Strukturvorgaben je sein könnten. Deshalb ist die Einführung patientenverständlicher Qualitätsbewertungssysteme für den bundeseinheitlichen Krankenhausvergleich zu begrüßen. Vorsorglich sollte das Augenmerk aber auch darauf gerichtet werden, dass solche Bewertungen nicht für gezielte oder wahrheitswidrige Desinformations- und Manipulationskampagnen missbraucht werden können (bspw. Fake-Infos, Shit-Storm u. Ä.).

Das System verbessern!

Beim Abbau der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung besteht dringender Handlungsbedarf. Die für Betroffene in aller Regel nicht nachvollziehbaren Grenzen, Hürden und Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bergen ein erhebliches Frustrationspotenzial. Wünschenswert wäre eine einheitliche Gebührenordnung für den Bereich, in dem ambulant wie stationär identische Leistungen erbracht werden. Für die Patienten bzw. Versicherten wäre die Entscheidung dann deutlich leichter und die Behandlung unkomplizierter, unabhängig davon, in welchem Setting sie sich behandeln lassen wollen.

Der BDPK spricht sich ausdrücklich dafür aus, neue Vergütungssysteme auszuprobieren. Capitation-Systeme, bei denen gegen Zahlung einer Versorgungspauschale für eine Region oder einen Versichertenkreis die komplette Versorgung sicherzustellen und zu organisieren wäre, bieten insoweit interessante Ansatzpunkte und sollten schrittweise ausprobiert werden. Hierbei ließen sich Erfahrungen aus dem europäischen Ausland, bspw. Spanien, nutzen.