Elektronischer Abrechnungsdatenaustausch

Der Austausch von Abrechnungsdaten zwischen Reha-Einrichtungen und Krankenkassen wird auf ein elektronisches Übermittlungsverfahren umgestellt. In einer gemeinsamen Vereinbarung der Verbände, der Krankenkassen, der Rehabilitationseinrichtungen und der Träger der Deutschen Rentenversicherung wurden Inhalte und Anforderungen an einen elektronischen Datenaustausch vereinfacht.

Seit Abschluss der Pilotphase haben Reha-Einrichtungen, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, sich gegenseitig aufzufordern, die vorgesehenen Daten (Bewilligung, Aufnahme, Entlassung, Rechnung) zukünftig elektronisch zu übermitteln beziehungsweise zu empfangen. Für die jeweils Aufgeforderten beginnt dann eine Programmierungs- und Pilotphase, um die für den Datenaustausch notwendigen technischen Voraussetzungen sicherzustellen. Auch die Deutsche Rentenversicherung bereitet die Umstellung auf das neue Verfahren vor.

Gemeinsam mit seinen Mitgliedseinrichtungen unterstützt der BDPK die Umsetzung der Rahmenvereinbarung und ist in der Technischen Kommission zum Reha-Datenaustausch vertreten.

Eine Erweiterung des Datensatzes, der an die Krankenversicherung übermittelt wird, lehnt der BDPK derzeit aufgrund einer fehlenden Systematik zur Ermittlung von Vergütungssätzen ab. Die erbrachten Einzelleistungen sind nicht vergütungsrelevant. Vereinbart sind entweder Fallpauschalen oder Tagessätze.