Keine Ausschreibung von Reha-Leistungen

Die privaten Klinikträger befürworten, dass öffentliche Auftraggeber die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Wirtschaftsteilnehmer einhalten müssen. Formalisierte Ausschreibungsverfahren sind jedoch nicht geeignet, eine teils zeitkritische medizinisch bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Einzelfall sicherzustellen.

Die Ausschreibung von Reha-Leistungen steht einer medizinisch notwendigen qualifizierte Patientenversorgung entgegen, gefährdet Selbstbestimmung und Eigenverantwortung (Empowerment) der Leistungsberechtigten und bei zeitlich befristeten Vergabeentscheidungen kann die hohe Versorgungsqualität in den Reha-Einrichtungen nicht aufrecht erhalten werden.

Auch nach der Modernisierung des Vergaberechts gilt dieses nur für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Es ist nicht einschlägig bei der reinen Zulassung von Dienstleistungen ohne Beschaffungscharakter.

Es ist daher davon auszugehen, dass Verträge zwischen Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen nicht dem Vergaberecht unterfallen, da jede geeignete Einrichtung einen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrags, also die Zulassung, hat.