Notwendige Vergütungssatzerhöhungen für 2019

Die Neuauflage des Gutachtens der aktiva-Beratung im Gesundheitswesen GmbH im Auftrag der AG MedReha ist auch 2018 wieder erschienen. Sie prognostiziert für das Jahr 2019 Kostensteigerungen von durchschnittlich 2,74 Prozent. Dabei müssen jedoch die einrichtungsspezifischen Sonderbelastungen, die im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zum PpSG auftreten werden, bei den Vergütungssatzverhandlungen zusätzlich berücksichtigt werden.

Das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ belegt anhand von Modellrechnungen die Kostenveränderungen für Rehabilitationskliniken für das Jahr 2019. Anhand von statistischen Daten und möglichst belastbaren Prognosen legen die Gutachter die Konsequenzen der erwarteten externen Kostenentwicklung für die betriebswirtschaftliche Situation der Einrichtungen dar. Um die Prognosesicherheit der quantitativen Auswirkungen zu erhöhen, werden minimale und maximale Veränderungsraten der einzelnen Positionen berechnet. Der errechnete  Prognosekorridor der Kostensteigerungen für das Jahr 2019 zeigt im Vergleich zu 2018 Steigerungsraten zwischen 2,36 und 3,11 Prozent. Der Prognosekorridor bildet die Steigerungsraten für den reinen Betrieb der Reha-Einrichtungen ab, um die Kostensteigerungen des Jahres 2019 im Durchschnitt zu refinanzieren. Eine Bewertung der Investitionsmittelanteile und deren Finanzierung muss auf Basis der individuellen Situationen der Reha-Einrichtungen zu diesen Steigerungsraten addiert werden. Zudem sind entsprechende Sondertatbestände, die über eine begrenzte Vergütungssatzsteigerung im Rahmen der Grundlohnrate nicht abgedeckt werden, im Bereich der medizinischen Rehabilitation zu beachten. Das ist zwingend notwendig, um etwa die stark steigenden Personalkosten insbesondere im Bereich der Pflege zu refinanzieren.

Die gutachterliche Sicht zur zukünftigen Kostenentwicklung soll den Kliniken als Verhandlungshilfe mit den Rehabilitationsträgern dienen. Das Gutachten wird den Rehabilitationsträgern zur Verfügung gestellt und der DRV Bund in einem persönlichen Gespräch vorgestellt. Die Auswirkungen des PpSG können nach Ansicht der Vertreter
der DRV Bund erst im Laufe des Jahres verlässlich bewertet und von den Einrichtungen als Sonderfaktor verhandelt werden. Eine Beobachtung und erneute Beratung der Personalkostenentwicklung bei Pflege- und anderen Fachkräften in Reha-Einrichtungen sei aber sinnvoll. Daher soll ein erneutes Treffen zur Jahresmitte stattfinden.

Die Abbildung zeigt die Schere zwischen den tatsächlichen, vom Gutachter im Nachhinein festgestellten Kostensteigerungen der letzten Jahre zur Grundlohnentwicklung. Selbst wenn Reha-Kliniken eine Vergütungssatzsteigerung in Höhe der Grundlohnsumme erhalten, werden nicht einmal die tatsächlichen Betriebskosten abgedeckt. Investitionskosten kommen noch hinzu!