Vergütung von Rehabilitationsleistungen (Kopie 1)

Die Vergütung von Rehabilitationsleistungen wird gegenwärtig zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Rehabilitationsträgern frei verhandelt. Vorgaben für die vergütungsrelevanten Kriterien bestehen nicht.

Die Erfahrungen der Rehabilitationseinrichtungen zeigen, dass Verhandlungen zur Vergütung häufig nicht stattfinden und keine Möglichkeit besteht, tatsächlichen Kosten, die zu erbringenden Leistungen und deren Qualität oder Investitionskosten in die Verhandlung einzubeziehen. Auch wird die Erfüllung neuer gesetzlicher Anforderungen etwa im Bereich der Hygiene zwar erwartet, dadurch verursachte Kostensteigerungen aber in den Vergütungsverhandlungen nicht berücksichtigt. Die Folge ist eine erhebliche Diskrepanz zwischen den abzudeckenden Kosten einer Rehabilitationseinrichtung (etwa Tarifabschlüsse, Energie- und Lebensmittelkosten) und den Vergütungssatzabschlüssen mit den Rehabilitationsträgern.

Die privaten Klinikunternehmen fordern daher schiedsstellenfähige Regelungen für eine leistungsgerechte Preisbildung. Auch muss gesetzlich klargestellt werden, dass leistungs- und qualitätsgerechte Vergütungssatzerhöhungen nicht automatisch durch die Grundlohnsumme gedeckelt sind. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen für alle Leistungserbringer unabhängig von ihrer Trägerschaft gelten.