Personalbemessung

Kein wirksames Instrument

Am 1. Januar 2024 sollte das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 starten. Den im November vorgelegten Referentenentwurf für eine entsprechende Rechtsverordnung hatte der BDPK deutlich kritisiert und konkrete Verbesserungsvorschläge eingebracht.

Ob die PPR 2.0 wie vorgesehen ab 1. Januar 2024 auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder auch tatsächlich gilt, stand bei Redaktionsschluss für diese f&w-Ausgabe noch nicht fest. Das BMG informierte Mitte Dezember darüber, dass es zu einer Verzögerung des Inkrafttretens der Verordnung komme, da die Auswertung der eingereichten Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen sei. Weil für den Erlass der Verordnung die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist und die nächsten möglichen Bundesratstermine im ersten Quartal 2024 liegen, dürfte frühestens in diesem Zeitraum mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu rechnen sein. Fraglich ist auch, was aus den eingereichten Stellungnahmen noch in die finale Verordnung eingeflossen ist.

Aus Sicht des BDPK gab es erheblichen Nachbesserungsbedarf, der in einer Stellungnahme dargelegt wurde. Darin fordert der BDPK, dass die anderen bestehenden Vorgaben (wie Pflegepersonaluntergrenzen, Personalquotienten, G-BA- Personalvorgaben sowie aus einzelnen OPS-Codes und Ent- lastungstarifverträgen) abgeschafft werden, sobald die PPR 2.0 gilt. Das Nebeneinander der Vorschriften und der zusätzliche bürokratische Aufwand sind nicht zumutbar. Zudem müssten die Regelungen den Qualifikationsmix des eingesetzten Personals berücksichtigten und sich nicht allein auf examinierte Pflege und Pflegehilfskräfte fokussieren. Not- wendig wäre es außerdem, die Nachweise zu vereinfachen und Übergangsfristen für die technische Umsetzung festzulegen. Grundlegender Kritikpunkt ist, dass ein Pflegepersonalbemessungsinstrument lediglich den Personalbedarf quantifiziert aber keinerlei zusätzliches Pflegepersonal schafft. Die vollständige Stellungnahme ist auf der Website des BDPK (www.bdpk.de) veröffentlicht.