Kolumne Thomas Bublitz

Wir brauchen eine ehrliche und konstruktive Debatte

Laut offizieller Agenda von Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll das Krankenhausreformgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Selbst wenn der erste Gesetzentwurf dazu noch im Oktober vorgelegt würde, bliebe für eine substanzielle und sachdienliche inhaltliche Auseinandersetzung nur wenig Zeit. Zwar hat der Minister immer wieder betont, dass die Verbände und die Krankenhäuser noch Gelegenheit bekämen, sich zur Reform zu äußern. Doch der vorgesehene Zeitplan erweckt eher den Anschein, als sollten kritische Einwände möglichst abgewürgt werden. Ziel des politischen Handelns ist offensichtlich, keine Veränderung an den eigenen und für richtig gefundenen Ideen zuzulassen.

Das mag kraftvoll und durchsetzungsfähig erscheinen. In Wirklichkeit ist es aber Ausdruck dafür, dass Kritik eher als störend oder hinderlich empfunden und nicht als kreative Ressource gesehen wird, die für eine positive Weiterentwicklung wichtig wäre. Denn unseren Krankenhäusern geht es nicht um Blockade, um Besitzstandswahrung oder unberechtigte Eigeninteressen, sondern um eine kluge Reform, die die Sicherstellung einer stabilen, qualitätsorientierten und bezahlbaren Gesundheitsversorgung auch in ländlichen Regionen gewährleistet. Unsere konstruktiven Vorschläge zu den Empfehlungen der Regierungskommission und den Eckpunktepapieren des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) haben wir vielfach an die Verantwortlichen adressiert. Vor allem eine integrierte regionale Versorgungsplanung oder gar die ohnehin gewollte Einführung von Gesundheitsregionen, die nicht nur die stationäre, sondern auch die ambulante ärztliche Versorgung, die Über- gangspflege und die Rehabilitation in den Blick nehmen, wären für die Patienten und auch die Krankenhäuser ein echter Gewinn. Auch wenn bisher noch kein Gesetzentwurf bekannt ist, muss man die Sorge haben, dass solche konstruktiven Vorschläge verhallen.

Deshalb erscheinen im vor uns liegenden Gesetzgebungsprozess zwei Dinge wichtig: Erstens gilt es, die notwendige Versorgungsmodernisierung schrittweise und behutsam anzugehen. Ein Beispiel dafür ist die Vorhaltefinanzierung, die nicht schlagartig und mit der Gießkanne eingeführt werden muss, sondern auch bei bedarfsnotwendigen Krankenhäusern und einzelnen Klinikabteilungen erprobt erst danach „ausgerollt“ werden könnte. Zweitens gilt es, der Lebensweisheit „gut Ding will Weile haben“ zu folgen. Was spricht dagegen, die Reform statt zum Jahresbeginn ein paar Monate später in Kraft zu setzen? Die Zeit könnte einer ehrlichen, offenen und konstruktiven Debatte dienen. Das, Herr Minister Lauterbach, wäre keine Schwäche. Im Gegenteil, Sie würden zeigen, dass Sie wirklich nach den besten Ideen für die Gesundheitsversorgung in unserem Land suchen.