Fixkostendegressionsabschlag und Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation

Zuletzt hat der BDPK zum TSVG den dringenden Weiterentwicklungsbedarf beim Fixkostendegressionsabschlag (FDA) für Leistungen der Neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation formuliert. Krankenhausleistungen, die nach Schlaganfällen, Hirnblutungen und Gehirnoperationen notwendig sind, sollten vom FDA ausgenommen werden.

Die Zahl der zu behandelnden Patienten kann bei diesen Erkrankungen nicht beeinflusst werden. Die Leistungen werden in der Regel in spezialisierten neurologischen Fachkliniken erbracht, was dem politischen Wunsch entspricht. Der FDA gefährdet diese Fachkliniken existenziell und konterkariert damit die gewollte Spezialisierung und die damit verbundene Konzentration von Leistungen.

Eine sachgerechte Versorgung von Patienten mit schwersten Schädel-Hirn-Schädigungen aufgrund unterschiedlicher Indikationen (Patienten mit Polytraumata, Schlaganfällen, zerebralen Blutungen, Schädelhirntraumata) erfolgt regelhaft mit einer neurologischen Frührehabilitation (OPS 8-552). Erfolgt die neurologische Frührehabilitation bei der Behandlung eines Polytraumapatienten (gleichzeitig erlittene Verletzungen verschiedener Körperregionen), wird durch den gesetzlichen Ausnahmetatbestand kein FDA fällig. Erfolgt die neurologische Frührehabilitation dagegen wegen eines Schädel-Hirn-Traumas, eines Schlaganfalls oder einer zerebralen Blutung unterliegt die Vergütung dem FDA in voller Höhe und wird um 35 Prozent reduziert.