Zwischenfazit zur Gesetzgebung

Die gesundheitspolitische Gesetzgebung der Bundesregierung für den Krankenhausbereich ist so komplex und zum Teil auch widersprüchlich, dass die Wirkungen der relevanten Passagen für die Zukunft der Krankenhäuser kaum kalkulierbar sind. Während die Krankenhäuser bislang konsequent zu wirtschaftlichem Handeln angehalten wurden, ändert sich dies gerade grundlegend.

In der letzten Legislaturperiode wurde die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen beschlossen. Die Krankenhäuser müssen künftig für den Pflegebereich bundeseinheitliche Mindestvorgaben einhalten. Damit wird das Krankenhaus von der unternehmerischen Verantwortung für den Einsatz des Pflegepersonals entbunden.

Obwohl es bisher kein fundiertes Wissen über die praktischen Auswirkungen dieser Regelung gibt, wurde in dieser Legislaturperiode die nächste relevante Gesetzesinitiative beschlossen. Die Pflegekosten sollen aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und diese Personalkosten in selbstkostenbasierte Pflegebudgets überführt werden, die jedes Krankenhaus mit den Krankenkassen verhandeln muss. Dabei sind stärker steigende Kosten für das Pflegepersonal politisch durchaus gewünscht. Dies verspricht bessere Zeiten, sollten die Krankenhäuser damit tatsächlich mehr Menschen für die Arbeit in der Pflege motivieren können. Ein leeres Versprechen, wie jeder weiß! Tatsächlich existiert ein ausgeprägter Fachkräftemangel und Pflegenotstand, sodass kurz- bis mittelfristig nicht von mehr Pflegekräften ausgegangen werden kann. Die Experten befürchten eher eine Kannibalisierung zwischen den Arbeitgebern Pflegeheim und ambulanter Pflegedienst, Krankenhaus und Rehabilitationsklinik im Kampf um die knappe Ressource Pflegekraft.

Der bisherige Webfehler der nur hälftigen Refinanzierung der Lohn- und Gehaltssteigerungen bleibt zumindest für Mitarbeiter in Krankenhäusern, die nicht der Pflege zuzurechnen sind, erhalten. Die sich immer weiter öffnende Personalkostenschere ist somit für weite Teile des Krankenhauspersonals nach wie vor die Realität. Auch die Unterfinanzierung im Bereich der Investitionskosten wird mit den punktuellen Wohltaten für die Refinanzierung des Pflegepersonals nicht gelöst. Die Krankenhäuser stecken weiterhin im Würgegriff aus wirtschaftlichem Druck und staatlicher Regulierung.

Unklar ist auch, wie sich die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Mindestvorgaben für die Notfallversorgung auswirken werden. Vermutlich werden kleine Krankenhäuser in ländlichen Regionen künftig aus der Notfallversorgung ausscheiden, weil sie die entsprechenden Vorgaben nicht mehr erfüllen können. Dann zahlen sie Abschläge für jeden Fall und es bleibt offen, ob sie ohne Notaufnahme wirtschaftlich überleben können.

Auch die Prüf- und Klageorgie der Krankenkassen, gerichtet auf das Ziel, Krankenhausabrechnungen zu beanstanden und letztlich kürzen zu können, ist nicht in den Griff zu bekommen. Dies musste auch der amtierende Gesundheitsminister trotz eindeutiger Ansagen in Sachen geriatrischer und neurologischer Komplexpauschalen entsetzt zur Kenntnis nehmen.

Die Gestaltungskraft richten wir damit fast ausschließlich auf die Lösung selbst geschaffener Probleme, als denn auf echte Anstrengungen, eine effizientere und bessere Gesundheitsversorgung zu organisieren. Unsere Zukunft wird stärker von den Zwängen abhängen, die sich aus dem demografischen Wandel mit Fachkräftemangel einerseits und einer steigenden Zahl älterer und behandlungsbedürftiger Mitmenschen andererseits ergeben. Dazu kommen vermutlich knapper werdende finanzielle Ressourcen. Auf diese Probleme bereiten wir uns kaum vor.