Verträge und Wettbewerb

Medizinische Reha ist eine Leistung vieler unterschiedlicher Sozialversicherungsträger: Der gesetzlichen Krankenkassen, der Renten- und der Unfallversicherung. Im Ergebnis müssen Reha-Einrichtungen den Versicherten die für den Einzelfall notwendige Versorgung mit der Rehabilitationsleistung zur Verfügung zu stellen und dabei gleichzeitig einer Vielzahl verschiedener, nicht harmonisierter Anforderungen der jeweiligen Träger gerecht werden. Zudem fehlt ein transparentes, leistungsgerechtes und kostenträgerübergreifendes Vegütungssystem für die Reha.